Allgemeine Verkaufsbedingungen 

I. Geltungsbereich 

1. Unsere Verkaufsbedingungen ist bindend für alle abgeschlossenen Verträge, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind unverbindliche, auch wenn die der Bestellung zugrunde gelegt waren. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführen. 

II. Angebote und Aufträge 

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine nachträgliche Korrektur etwaiger Irrtümer oder Schreibfehler in unserer Korrespondenz ist uns gestattet. 

2. Die angegebenen technischen Daten sind Annäherungswerte. Gewünschte Sonderanfertigungen bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert berechnet. 

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die unseren Angeboten beigefügt sind, behalten wir uns das Eigentum und das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns Zeichnungen und andere Unterlagen zurückzugeben. 

III. Preise 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.  

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird gesondert in Rechnung gestellt.  

3. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.  

IV. Zahlungsbedingungen 

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Reparatur- und Montagerechnungen sind sofort zahlbar ohne Abzug. 

2. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Vorzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir auch berechtigt – ohne Aufgabe etwaiger weiterer uns zustehender Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen. 

4. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme      oder per Vorauszahlung vor. Falls die Zahlungsfähigkeit zweifelhaft erscheint, kann die Lieferung jederzeit verweigert werden. 

5. Akzepte gelten nicht als Zahlung, werden jedoch zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. 

6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

V. Lieferzeit 

1. Die von uns angegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. 

2. Sind zur Ausführung des Auftrages Konstruktionsunterlagen, Modelle, Zeichnungen, Muster oder dergleichen notwendig, so beginnt die Lieferzeit erst mit deren Zugang. 

3. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergang der Ware im Werk gilt die Lieferung als erfolgt. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, Spediteure als auch werkseigene Fahrzeuge. 

4. Wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und dergleichen kann vom Auftrag nicht zurückgetreten und kein Ersatz       oder Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden. Beruht der Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung unserer vertraglichen Pflichten, so ist der Käufer berechtigt, für jeden vollendeten Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 7,5 % des Lieferwertes, zu verlangen. 

VI. Haftung für Mängel 

1. Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und uns Beanstandungen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem Erhalt der Ware anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der Garantiefrist anzuzeigen. Die Garantie wird ab Gefahrenübergang für 1.000 Betriebsstunden, jedoch zeitlich begrenzt für längstens 12 Monate gewährt. Dies gilt auch für Werksleistungen ab ihrer Abnahme. Für Gewährleistungsmaßnahmen verjähren die Garantieleistungsansprüche nach 1.000 Betriebsstunden. 

2. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir zur Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. 

3. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Nichtbeachten der Betriebsanleitung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind. 

4. Wenn seitens des Käufers ohne unsere vorherige Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an dem Liefergegenstand ausgeführt werden, wird die Haftung für die darauf entstehenden Folgen sowie die Mängelgewährleistung durch uns aufgehoben.  

5. Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 

6. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeigen Rügen an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist 

VII. Gesamthaftung 

1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Passus VI. vorgesehen – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß §823 BGB. 

2. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

VIII. Eigentumsvorbehalt 

1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, bleiben die gekauften Waren unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns, liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Käufers –  abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 

2. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. 

3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehende Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so ererben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. 

4. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. 

5. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer nicht befugt. 

6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, nicht zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 

7. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. 

8. Der Liefergegenstand bleibt nach Maßgabe der obigen Bestimmungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferers, soweit diese Bestimmungen nach dem anwendbaren Recht wirksam sind. 

IX. Ausführung 

1. Abbildungen, Gewichte- und Maßangaben sind für die Ausführung unverbindlich. Änderungen, besonders in konstruktiver Hinsicht, behalten wir uns bei der Herstellung vor. 

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht 

1. Das Rechtsverhältnis der Vertragsparteien unterliegt dem deutschen Recht mit Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

2. Als Gerichtsstand wird 49716 Meppen (EMS) vereinbart. Wir haben jedoch das Recht, auch an dem für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen, oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.  

3. Erfüllungsort der Lieferung ist der Ort des Werkes. 

XI. Verbraucherschlichtungsverfahren Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http:// ec.europa.eu/consumers/odr  finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.